Die Vergabeordnung (VOB) ist ein grundlegendes Regelwerk für die Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen in Deutschland. Sie gliedert sich in drei Teile: Die VOB/A regelt die Verfahren zur Vergabe, die VOB/B enthält allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, und die VOB/C gibt technische Vorschriften und Leistungsbeschreibungen für Bauleistungen vor. Ziel der VOB ist es, Transparenz und Fairness im Vergabeverfahren zu gewährleisten, wettbewerbliche Bedingungen zu schaffen und die Qualität der Bauleistungen zu sichern.
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