Die Ersatzvornahme im Bauwesen ist der rechtliche Schritt, den ein Auftraggeber ergreifen kann, wenn ein Auftragnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere bei der Behebung von Mängeln. Bei einer Ersatzvornahme beauftragt der Auftraggeber einen Dritten, die erforderlichen Arbeiten durchzuführen, um die Mängel zu beseitigen. Dies kann notwendig werden, wenn die festgelegte Frist zur Mängelbeseitigung verstrichen ist oder der Auftragnehmer nicht bereit oder in der Lage ist, die Mängel selbst zu beheben. Um rechtlich abgesichert zu sein, muss die Notwendigkeit zur Ersatzvornahme gut dokumentiert werden.
Die Dokumentation einer Ersatzvornahme ist entscheidend, um die getroffenen Entscheidungen und die durchgeführten Maßnahmen nachvollziehbar darzulegen. Eine sorgfältige und umfassende Dokumentation ist nicht nur für die interne Nachvollziehbarkeit wichtig, sondern auch notwendig, um im Ernstfall rechtliche Ansprüche geltend machen zu können.
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